Das Honorar wird in Anlehnung an die Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH),

sowie dem Hufelandverzeichnis erhoben.

 

Die Kosten können, je nach Tarif, teilweise oder ganz von der Privatversicherung, der Beihilfe und entsprechenden Zusatzversicherungen erstattet werden.

 

Für Selbstzahler gelten gesonderte Preise, erkundigen Sie sich in der Praxis.

 

 

Bitte beachten Sie auch mein Impressum.